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Nachtrag:
...was kostet so ein Behälter nach diesem (rot markierten) Test-Verfahren?!
Sicherheitsbestimmungen für Castor-Behälter
Castor-Behälter sind so genannte Typ-B-Verpackungen. Die Anforderungen an die Castorbehälter entsprechen in Deutschland den Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO). Behälter müssten danach folgenden Unfallszenarien widerstehen:
Aufprall aus 9 m Höhe auf ein unnachgiebiges, stahlbewehrtes Betonfundament
Aufprall aus 1 m Höhe auf einen 15 cm dicken Stahldorn
Feuer (30 Minuten bei 800 °C)
Druck von 20 m Wassertiefe über acht Stunden
Druck von 200 m Wassertiefe über eine Stunde
Zum Nachweis genügt die rechnerische Beweisführung oder der Test eines (maßstäblichen) Modells. Die ersten drei Unfallszenarien könnten nacheinander am selben (maßstäblichen) Modell durchgeführt werden. Der Behälter muss nicht völlig unbeschädigt bleiben, sondern die abschirmende Wirkung des Behälters darf sich durch die Belastung maximal um den Faktor 100 verschlechtern (auf 10 mSv/h (Millisievert pro Stunde in 1 m Entfernung)). Der Fall aus 9 m Höhe führt dazu, dass die Geschwindigkeit der Behälter beim Auftreffen auf die Oberfläche etwa 48 km/h beträgt.
Zusätzlich werden zu den vorgeschriebenen Tests weitere durchgeführt. So zum Beispiel:
Sturz eines Behälters von einer Autobahnbrücke aus 40 m Höhe,
Sturz eines auf −40 °C durchgekühlten Behälters aus 9 m Höhe,
Explosion eines Flüssiggastankwagens mit 5 t Propan direkt neben einem Behälter,
Feuertest mit 1200 °C für 30 min,
Abwurf eines maßstabsgetreuen Behälters von einem Bundeswehrhubschrauber aus 800 m Höhe,
direkter Anprall eines Personenzuges mit 130 km/h an die Längsseite eines Behälters,
Beschuss eines Behälters mit einer 1000 kg schweren Nachbildung einer Flugzeugturbinenwelle mit 292 m/s (1050 km/h).




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